Neues vom Basiskonto

Neues vom Basiskonto

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2015 einen Regierungsentwurf zum „Basiskonto für alle“erstellt.

Das stellt nun einen wichtigen und richtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. Gleichzeitig soll die Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten deutlich erhöht werden, ein Kontowechsel von einem zum anderen Anbieter erleichtert und endlich besteht auch ein Recht auf ein Basiskonto für alle. Dadurch wird nun endlich die EU-Richtlinie umgesetzt. Verbraucherwebsites sollen nun künftig Kunden über die Angebote und deren Kosten aufzeigen, damit der Kunde das für Ihn sinnvollste Konto finden kann.

Und das Beste: Es gilt für alle Kreditinstitute, die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr gegenüber den Kunden anbieten.

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