§133 InsO nicht immer erfolgreich

§133 InsO nicht immer erfolgreich

Wie dieser Fall zeigt und auch nach Aussagen von Insolvenzverwaltern auf dem DPIT ist eine Anfechtung im Sinne des §133 InsO nicht immer erfolgreich. Trotzdem gibt es zunehmend mehr dieser Verfahren. Diese Anfechtungen erfolgen dabei auf Kosten der Insolvenzmasse und ohne Risiko des Insolvenzverwalters.

Der Gang dieses Verfahrens zeigt, dass Gläubiger, die Jahre nachdem sie ihre Forderungen beigetrieben haben, von Insolvenzverwaltern im Wege der Anfechtung in Anspruch genommen werden, sehr genau die Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 InsO prüfen lassen sollten.

Hier:Insolvenzanfechtung ohne Erfolg

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