Hier gelangt ihr zum vollständigen Bericht.
Wie bereits vermutet konnte im Ergebnis nur folgendes festgestellt werden:
„…es gelang bislang nur sehr wenigen Schuldnerinnen und Schuldnern die gesetzlich geforderte Mindestquote von 35 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen nebst den Kosten des Verfahrens zu befriedigen, um vorzeitig Restschuldbefreiung erhalten zu können. Der Anteil der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen konnten, liegt bei deutlich unter 2 Prozent und verfehlt daher die vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vorgegebene Zielmarke von 15 Prozent deutlich….“