Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2015

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2015

Das BMJ hat die neuen  Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und 850f bekannt gegeben.

Die unpfändbaren Beträge nach §§ 850c erhöhen sich demnach ab 01.07.2015 von 1045,04€ auf 1073,88€  und der pfändungsfreie Betrag auf 1079,99€.

 

Schreibe einen Kommentar