Die LAG SIB hat auf Ihrer Klausur im November 2021 ein Positionspapier erarbeitet, welches sowohl Forderungen nach finanzieller als auch struktureller Verbesserungen zum Ausdruck bringt.
In der täglichen Arbeit werden die Beratungskräfte häufig mit vielfältigen und hochkomplexen Problemlagen konfrontiert.
Die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie die Stabilisierung bei psychischen Problemlagen der Ratsuchenden ist dabei von herausragender Bedeutung.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es eines gesicherten Finanzierungsrahmens sowie eines permanenten Austausches der Beratungsfachkräfte.
Der Landtag hat mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 wieder ein Budget in Höhe des Vorjahres eingestellt und anerkennt damit die wichtige Arbeit in den Beratungsstellen gegen Armutsbekämpfung und soziale Ausgrenzung.
Festzustellen bleibt jedoch, dass die bisherige Finanzierung hinter ihrem gesetzlichen Anspruch der Erstattung der Aufwendungen für Personal- und Sachkosten zurückbleibt.
Auf der Klausurtagung im November 2021 hat die LAG SIB daher ein Positionspapier entwickelt, welches die dringlichsten Forderungen der Beratungskräfte und Träger wie folgt wiedergibt:
Positionspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der landesrechtlichen
Ausführungsvorschriften der Verbraucherinsolvenzberatung unter Einbeziehung der sozialen Schuldnerberatung