Vergangenen Donnerstag, den 16.02.2017, wurde dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (Drs. 18/7054) gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (Drs. 18/11199) mehrheitlich im Bundestag zugestimmt. Damit wird einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag Rechnung getragen, die diese Reform vorsieht. Es ist daher davon auszugehen, dass die vom Bundestag beschlossene Gesetzesreform im Bundesrat keinen Widerspruch erfährt und noch vor Ablauf der Legislaturperiode (im September 2017) in Kraft treten wird.