Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Seit heute liegt er vor, der Entwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Wie sieht sie nun aus die Lösung? Alle ab dem 01.10.2020 beantragten Verfahren sollen von sechs auf drei Jahre Reduziert werden. Das gilt sowohl für insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem wird auf die Erfüllung von besonderen Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder einer Mindestbefriedigungsquote verzichtet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Verkürzung befristet bis zum 30.06.2025. Im Juni 2024 erfolgt hier eine Evaluation und eine Entscheidung über die Entfristung. Wer einen 2. Antrag stellen möchte, muss sich nun 11 Jahre anstatt der bislang 10 Jahre gedulden und ein erneutes Verfahren wird auf 5 Jahre verlängert.

Hier gehts zum kompletten Entwurf.

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