B. Aktuelle Entscheidung Eine i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannte Schuldnerberatungsstelle haftet für eine fehlerhafte unentgeltliche Beratung wie ein Rechtsanwalt. Im Regelfall haftet die Beratungsstelle und nicht der einzelne Berater, der die Beratung durchgeführt hat. OLG Brandenburg Urt. 13.11.19 -4 U 38/19- Anmerkung Dieses Urteil des OLG…