Das BMJ hat die neuen Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und 850f bekannt gegeben. Die unpfändbaren Beträge nach §§ 850c erhöhen sich demnach ab 01.07.2015 von 1045,04€ auf 1073,88€ und der pfändungsfreie Betrag auf 1079,99€.
Fort – und Weiterbildung
Für alle, die noch keine Fort – und Weiterbildung geplant / gefunden haben, gibt es unter den folgenden Links das Angebot der BAG SB und der AG SB NRW zu sehen.
BAG SB bittet um Mithilfe
Die Evaluation des P-Kontos steht bevor und die BAG SB bittet aus diesem Grund alle Schuldnerberatungsstellen um Mithilfe. Um die Auswertungsgespräche in Berlin in die richtigen Bahnen zu lenken, bedarf es noch einiger Infos durch uns. Es wäre schön, wenn der ein oder andere dazu beitragen könnte. Hier der Text…
neue Rechtssprechungen
weitere neue Rechtssprechungen findet ihr unter Aktuelles/ Rechtssprechungen
Freie Plätze bei der BAG SB Jahresfachtagung in Dortmund
Die BAG SB hat für die Jahresfachtagung vom 06.05. – 07.05.2015 in Dortmund noch freie Plätze. Am 08.05.2015 findet die Mitgliederversammlung statt. Am schnellsten erfolgt die Anmeldung über die Website der BAG SB www.bag-sb.de oder ihr benutzt das altbewährte Telefon/ Faxgerät. BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULDNERBERATUNG E.V. Friedrichsplatz 10, 34117 Kassel Tel. 0561-771093…