Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind. Zum…
InsO-Verfahrensrechner 35% Quote
Michael Weinhold, Iska Nürnberg, hat für alle eine Berechnungstabelle zur Erreichbarkeit der 35% Quote/ Laufzeitverkürzung nach § 300 I Abs 1 InsO zur Verfügung gestellt. Diese Prognoseberechnung berücksichtigt auch die Verwalter- und Gerichtskosten. Eine genaue Erläuterung findet ihr im folgenden Link.